Beratung + Betreuung + Vorsorge

Herzlich Willkommen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer betriebsärztlichen Betreuung.

Mein Ziel als Betriebsarzt ist es, die Verantwortlichen in einem Betrieb dabei zu unterstützen, die Gesundheit und das Wohl der Mitarbeiter zu erhalten sowie zu fördern und hierdurch zum Erfolg des gesamten Unternehmens beizutragen.

Prävention für die Mitarbeiter bedeutet gleichzeitig auch Vorsorge für das Unternehmen. Betriebsärzte sind mit ihrer Fachkompetenz und der Kenntnis des Unternehmens mit seinen Arbeitsplatzbedingungen in der Lage, eine umfassende Gesundheitsförderung bereits an der Basis der Betriebsabläufe zu verankern. Hierdurch können innerbetriebliche Prozesse optimiert, die Motivation der Mitarbeiter gesteigert und ggf. Krankenstände gesenkt werden.

Durch eine verlässliche betriebsärztliche Betreuung und kompetente Beratung bei Ihnen vor Ort können wir gemeinsam ein auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmtes, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Konzept für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entwickeln.

Ich freue mich darauf, für die Gesundheit in Ihrem Unternehmen tätig zu sein.

Bleiben Sie gesund,

Ihr Dr. Beyer

Dr. med. Gerrit Beyer

Leistungsumfang Betriebsmedizin

+ Beratung und Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

+ Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention

+ Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

+ Beratung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen

+ Unterstützung beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

+ Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (SGB IX § 84 (2))

+ Arbeitsmedizinische Vorsorgen gem. ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)

+ Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, wie

  • G 20 Lärm
  • G 24 Hautgefährdung
  • G 26.3 Tragen von Atemschutz
  • G 37 Bildschirmtätigkeit
  • G 42 Infektionsgefährdung
  • ...

+ Arbeitsaufenthalt in den Tropen und Subtropen

+ Reisemedizinische Beratung

+ Ärztliche Untersuchung und Prüfung des Sehvermögens nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Pkw und Lkw

+ Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- & Überwachungstätigkeiten nach G25 (z.B. für Gabelstapler-Fahrer) sowie für Tätigkeiten mit Absturzgefährdung (G 41)

+ Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), der Eisenbahnbetriebsordnung, der VDV-Schrift 714